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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09   

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https://dejure.org/2009,14517
LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09 (https://dejure.org/2009,14517)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.06.2009 - 1 Ta 125/09 (https://dejure.org/2009,14517)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 1 Ta 125/09 (https://dejure.org/2009,14517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren zur Feststellung des Vorliegens eines gemeinsamen Betriebes

  • Judicialis

    BetrVG § 19; ; RVG § 23; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 2 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 1 Abs. 2
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren zur Feststellung des Vorliegens eines gemeinsamen Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06 - 03.04.2007 - 1 Ta 46/07; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/ Schwab: Streitwert / Gegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,-- EUR keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

    Soweit das Landesarbeitsgericht mit Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06 der Feststellung eines gemeinsamen Betriebes eine nicht geringere Bedeutung als einem Wahlanfechtungsverfahren zugebilligt hat, war dies den Besonderheiten des der damaligen Entscheidung zugrunde liegenden Falles geschuldet.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06 - 03.04.2007 - 1 Ta 46/07; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/ Schwab: Streitwert / Gegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,-- EUR keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07

    Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09
    Von einem solchen ist dann auszugehen, wenn der im Verfahren erhobene Anspruch auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung beruht bzw. nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2009 - 1 Ta 171/09

    Gegenstandswert - Freistellung eines Betriebsratsmitglieds zwecks Teilnahme an

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06, zuletzt Beschl. v. 02.06.2009 - 1 Ta 125/09) stellt der Wert von 4.000,00 Euro keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts nur einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
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