Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert für Beschlussverfahren zur Feststellung des Vorliegens eines gemeinsamen Betriebes
- Judicialis
BetrVG § 19; ; RVG § 23; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 2 Abs. 2
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 05.02.2009 - 1 BV 21/08
- ArbG Koblenz, 24.04.2009 - 1 BV 21/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2009 - 3 TaBV 14/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06
Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06 - 03.04.2007 - 1 Ta 46/07; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/ Schwab: Streitwert / Gegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,-- EUR keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.Soweit das Landesarbeitsgericht mit Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06 der Feststellung eines gemeinsamen Betriebes eine nicht geringere Bedeutung als einem Wahlanfechtungsverfahren zugebilligt hat, war dies den Besonderheiten des der damaligen Entscheidung zugrunde liegenden Falles geschuldet.
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07
Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06 - 03.04.2007 - 1 Ta 46/07; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/ Schwab: Streitwert / Gegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,-- EUR keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind. - LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09
Von einem solchen ist dann auszugehen, wenn der im Verfahren erhobene Anspruch auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung beruht bzw. nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2009 - 1 Ta 171/09
Gegenstandswert - Freistellung eines Betriebsratsmitglieds zwecks Teilnahme an …
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.05.2006 - 2 Ta 79/06, zuletzt Beschl. v. 02.06.2009 - 1 Ta 125/09) stellt der Wert von 4.000,00 Euro keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts nur einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.